Die 5 Phasen des Mediationsverfahrens
Meine Vorgehensweise ist in 5 Schritte strukturiert. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:
1. Vorgespräch/Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden Regeln
Im ersten Schritt schildern mir die Parteien Ihr Anliegen in Kurzform und ich entscheide hiernach, ob der vorgetragene Sachverhalt mediationsfähig ist. Sofern sich für Ihren „Fall“ ein Mediationsverfahren anbietet, unterbreite ich Ihnen ein Angebot und Sie können mir auf dieser Grundlage einen Auftrag zur Durchführung des Mediationsverfahrens erteilen.
Beim ersten Termin erkläre ich Ihnen dann den detaillierten Ablauf des Mediationsprozesses und vereinbare mit Ihnen Kommunikationsregeln.
2. Klärung des Sachverhalts und der Themen
Die Beteiligten schildern den Sachverhalt aus ihrer jeweiligen Sicht, hiernach werden die regelungsbedürftigen Fragestellungen und/oder klärungsbedürftigen Themen herausgearbeitet. Diese Themen werden gesammelt und vorläufig bewertet. Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten werden sensibel herausgelöst, anschließend wird die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festgelegt.
3. Klärung der Bedürfnisse, Ziele und Interessen
Nachdem die wesentlichen Informationen für die Problembearbeitung zusammengetragen, die unterschiedlichen Sichtweisen dargelegt und ein Verständnis für diese entwickelt wurden, kann die Klärung der Interessen, Ziele und Bedürfnisse erfolgen. Hierbei werden die Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeitet.
4. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
Nun werden Optionen zur Konfliktlösung entwickelt und im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten zur Konfliktregelung geprüft. Vorläufige oder Teillösungen werden erprobt und es wird eine Gesamtvereinbarung entworfen.
5. Abschlussvereinbarung
Abschließend wird eine Gesamtschau der bearbeiteten Punkte vorgenommen und ggf. in einem Vertrag die schriftliche Fixierung der getroffenen Vereinbarungen bzw. der Konfliktlösung verbindlich festgehalten.
Dauer und Kosten
Über die Dauer eines Mediationsverfahrens lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. Es ist durchaus möglich, dass eine Kurzmediation von wenigen Stunden bereits zu einer tragfähigen Lösung führt. Ein Mediationsverfahren wird nach Stundenhonoraren vergütet. Dieses Honorar richtet sich nach den verschiedenen Einsatzgebieten bzw. Arbeitsfeldern. Üblicherweise werden die Kosten zwischen den Konfliktparteien aufgeteilt.
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.